Welche Steuererklärung muss abgegeben werden 31.1.2023
Die Gemeinde Častá als Verwalter der örtlichen Steuern und Gebühren erinnert daran, das zu 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung muss abgegeben werden, Hundstage, Steuern für Verkaufsautomaten und Steuern für Spielautomaten ohne Gewinn.
Die Grundsteuererklärung wird vom Eigentümer der Wohnung oder des Hauses abgegeben, Grundstücke oder Gebäude immer in dieser Gemeinde oder Stadt, wo sich die Immobilie befindet.
Das gilt für diese Personen, was von 1. 1. 2022 tun 31. 12. 2022:
- erwarb das Eigentum und wird es haben 1. Januar 2023 im Liegenschaftskataster eingetragen
- verkauft die Immobilie und wird nicht mehr zu sein 1. Januar 2023 im Liegenschaftskataster eingetragen,
- oder sie haben sich verändert, die einen entscheidenden Einfluss auf die Erhebung der Steuer haben.
Dies ist beispielsweise die Erteilung einer Baugenehmigung, Genehmigungsentscheidung, Änderung des Bauzwecks
usw.
Außerdem müssen Sie eine Grundsteuererklärung abgeben, wenn Sie die Immobilie in früheren Jahren erworben haben, aber Sie haben noch kein Geständnis abgelegt!
Wenn der Steuerzahler im Laufe des Jahres die Immobilie durch Versteigerung oder Erbschaft erwirbt, ist zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet 30 Tage ab Entstehung der Steuerpflicht. Das heißt ab und zu, wenn er durch Versteigerung oder Erbschaft Eigentümer dieser Liegenschaft geworden ist.
Die Steuererklärung wird nicht vom Grundstückseigentümer eingereicht, die bereits in den Vorjahren eine Erklärung abgegeben hatte und es zu keinen Eigentümerwechseln kam.
Wenn unterjährig eine Steuerpflicht für den Hund besteht, auf die Automatensteuer und auf die Spielautomatensteuer ohne Gewinn, Für diese Steuerarten ist eine Erklärung erforderlich, nicht später als 30 Tage ab Entstehung dieser Steuerschuld.
Die Steuererklärung muss auf dem vorgeschriebenen Formular eingereicht werden - untenstehend zum Download.
Wenn die Miteigentümer einverstanden sind, dass die Steuererklärung vom Miteigentümer abgegeben wird, die sie einvernehmlich festgelegt haben, sie müssen dies dem Steuerverwalter schriftlich auf dem Erklärungsformular mitteilen, das unter dem Text herunterladbar ist.
Gemäß VZN der Gemeinde Častá Nr. 2/2012, VZN-Nr. 5/2019 und VZN Nr. 4/2022 stellt der Finanzverwalter zur Verfügung 25 % ermäßigung der grundsteuer, Wohnungen und Gebäude (die sich in ihrem Besitz befinden und ausschließlich ihrem persönlichen Bedarf dienen) Bürger, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Der Antrag muss ebenfalls bis zum Gemeindeamt eingereicht werden 31.1.2023 – herunterladbares Formular unter dem Text.
Die Gemeinde bietet diese Ermäßigung auch Bürgern an, die älter als sind 70 Jahre ohne Anfrage, die Steuer wird vom Steuerverwalter automatisch gekürzt.
Um die Steuer für einen Hund zu erklären, ist es notwendig, das ausgefüllte Hundemeldeformular zu senden - zum Download unter dem Text.
Ausgefüllte und unterschriebene Formulare können per Post an das Gemeindeamt Častá geschickt werden, an einen Briefkasten im Gemeindeamt, an ein mit garantierter elektronischer Signatur signiertes elektronisches Postfach oder während der Sprechzeiten persönlich an die Annahmestelle des Gemeindeamtes.
Gemeindeamt Častá, Zoll und Rechnungswesen - Direkte Steuern - Kommunale Steuern und Abgaben - Steuererklärungsmuster für Grundsteuer und Kommunalsteuern /
Erklärung der Miteigentümer von Immobilien