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Ehe

Der Antrag auf Eheschließung wird beim Standesamt gestellt, in dem Bezirk, in dem die Ehe geschlossen wird.

Die Trauung vor dem Standesamt erfolgt feierlich nach den einschlägigen Bestimmungen des Familiengesetzes.

Trauungen finden im Trauzimmer der Gemeinde Častá und im Terrena-Saal der Burg Červený Kameň statt.

Der Zeitpunkt für die Eheschließung vor dem Standesamt ist oft Freitag ab 12.00 h tun 16.00 h und Samstag ab 14.00 h tun 18.00 h. Die Trauung findet nicht an Feiertagen und Sonntagen statt.

Erforderliche Dokumente:

Single:

  • gültigen Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • im Falle eines minderjährigen Verlobten, älter als 16 Jahre, gültige gerichtliche Entscheidung über die Erlaubnis zur Eheschließung

Scheiden lassen:

  • gültigen Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • gültige Gerichtsentscheidung (vom Gericht markiert, wann es in Kraft getreten ist, auch wenn Sie auf die Berufung verzichtet haben)

Verwitwet:

  • gültigen Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten, oder eine gültige Gerichtsentscheidung zum Nachweis des Todes, oder die Todeserklärung des Mannes

Ausländer:

  • Geburtsurkunde
  • Identitätsnachweis (Ausweis)
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft (nicht)
  • Nachweis des Wohnsitzes (ständiger Wohnsitz)
  • Nachweis des Personenstandes, (einzel, geschieden, Witwer)
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, ggf. auch die Heiratsurkunde einer geschiedenen Ehe, wenn es sich um einen verwitweten Ausländer handelt
  • gültiges Scheidungsurteil, wenn er Ausländer ist, wer will geschieden heiraten
  • in einer Fremdsprache verfasste Dokumente müssen von einem offiziellen Übersetzer ins Slowakische übersetzt werden, sie müssen gegebenenfalls eine Klausel haben „Apostille“ oder Superlegalisierung
  • die Ehegatten sind verpflichtet, mindestens die oben genannten Unterlagen beim Standesamt einzureichen 14 Tage vor der Hochzeit
  • der Ausländer gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, bei einem Notar geschrieben, dass er die slowakische Sprache in Wort und Schrift beherrscht, andernfalls muss ein Gerichtsdolmetscher für die Trauung gestellt werden

Gültigkeit von Dokumenten - 6 Monate ab Ausstellungsdatum.

Mitteilung über den Erhalt eines früheren Nachnamens

Ehemann, der zum Zeitpunkt der Eheschließung den Nachnamen des anderen Ehemannes angenommen hat, kann innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen 3 Monate nach Rechtskraft des Scheidungsurteils einen früheren Familiennamen beim Standesamt zu beantragen, in dem Bezirk, in dem die Ehe geschlossen wurde.

Du brauchst es: einen schriftlichen Antrag stellen + Ausweis, Heiratsurkunde und gültiger Scheidungsbeschluss. Ausstellungsgebühr für Zertifikate: 7 €

Ausstellung eines Duplikats des Registrierungsdokuments: einheimisch, Heirats- oder Sterbeurkunde

Der Antrag wird von einem Bürger gestellt, auf die sich die Geburts- oder Heiratsurkunde bezieht, sein gesetzlicher Vertreter (Elternteil, ein Kind), oder ein Familienmitglied (Ehemann, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister oder eine andere nahestehende Person nach Nachweis eines berechtigten Interesses). Gebühr für jedes ausgestellte Duplikat: 7 €

Eintragung in ein Sonderregister

Geburt, Ehen und Todesfälle von Bürgern der Slowakischen Republik, die sich im Ausland ereignet haben, werden beim Innenministerium der Slowakischen Republik registriert, Sonderregister, Drieňová 22, [object Window]. Das Standesamt in Častá übernimmt Anträge bei einem speziellen Standesamt von Bürgern mit ständigem Wohnsitz in Častá oder, wenn der letzte ständige Wohnsitz in der Slowakischen Republik die Gemeinde Častá war. Gebühr: 15 €

Zusätzliche Kosten (gemäß Gesetz Nr. 145/1995 z.z. Teil II, Artikel 18) gültig ab 01.04.2024

ein) Ehe zwischen Bürgern der Slowakischen Republik, Bürger der Slowakischen Republik und Bürger der Europäischen Union sowie zwischen Bürgern der Europäischen Union vor dem Standesamt, in dessen Bezirk keiner der Ehegatten einen ständigen Wohnsitz hat: 30 €

B) Erlaubnis, außerhalb der festgelegten Zeit zu heiraten: 30 €

C) Erlaubnis, außerhalb eines offiziell bestimmten Raums zu heiraten: 100 €

D) Ehe zwischen einem Bürger der Slowakischen Republik und einem Ausländer, der kein Bürger der Europäischen Union ist: 100 €

e) Ehe zwischen Ausländern: 280 €

F) Ehe, wenn keiner der Verlobten einen ständigen Wohnsitz auf dem Gebiet der Slowakischen Republik hat: 280 €

Gebühren für die Trauung auf der Burg Červený Kameň, vom Gemeinderat genehmigt UZN-Nr. 7-II / OZ / 2018

  • Beide Verlobten stammen aus dem örtlichen Standesamtsbezirk: 20 €
  • Einer der Verlobten stammt aus dem örtlichen und der andere aus einem anderen Standesamtsbezirk: 20 €
  • Beide Verlobten stammen aus einem anderen Stadtteil: 200 €

Gebühren für die Eheschließung beim Gemeindeamt, vom Gemeinderat genehmigt UZN-Nr. 7-II / OZ / 2018

  • Beide Verlobten stammen aus dem örtlichen Standesamtsbezirk: 0 €
  • Einer der Verlobten stammt aus dem örtlichen und der andere aus einem anderen Standesamtsbezirk: 0 €
  • Beide Verlobten stammen aus einem anderen Stadtteil: 100 €

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