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Kommunalwahlen

Informationen zu den Bedingungen des Wahl- und Wahlrechts

Es finden Wahlen zu den Organen der kommunalen Selbstverwaltung statt ; ;Veranstaltungen - 29. Ruhestandstreffen 2022 von 7:00 tun 20:00 h.

Das Stimmrecht in den Organen der kommunalen Selbstverwaltung

Bürger der Slowakischen Republik und Ausländer haben das Recht, in den Organen der kommunalen Selbstverwaltung zu wählen, der einen festen Wohnsitz im Dorf hat (nachfolgend „Dorfbewohner“ genannt) und wird spätestens am Tag der Wahl abgeschlossen 18 Alter.

Ein Hindernis für das Wahlrecht ist eine gesetzliche Einschränkung der persönlichen Freiheit aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, es sei denn, ein Spezialgesetz sieht während einer Pandemie etwas anderes vor.

Das Recht, in die Organe der kommunalen Selbstverwaltung gewählt zu werden

Für den Abgeordneten (urban) Rat, in der Hauptstadt der Slowakischen Republik Bratislava und in der Stadt Košice der Gemeinderat, ein Einwohner der Gemeinde kann gewählt werden, der einen festen Wohnsitz im Dorf hat, in dem er kandidiert und spätestens am Tag der Wahl absolvieren wird 18 Alter.

Für den Bürgermeister des Dorfes, Bürgermeister der Stadt, Der Bürgermeister der Stadt kann von einem Einwohner der Gemeinde gewählt werden, der einen festen Wohnsitz in der Gemeinde hat und diesen spätestens am Wahltag beendet 25 Alter.

Das Hindernis für das Wahlrecht ist

  • eine Freiheitsstrafe verbüßen,
  • gültige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat, wenn die Verurteilung nicht aufgehoben wurde,
  • Entziehung der Rechtsfähigkeit.